< Hinweise der technischen Kommission (TK) des DSB
17.10.2019 10:27 Uhr Alter: 5 Jahr(e)

EU-Feuerwaffenrichtlinie - Jetzt sind die Schützenvereine gefragt

Es heißt gemeinsam an einem Strang ziehen und das Schützenwesen in Deutschland zu unterstützen. Unsere Vereine sind gefragt!

Der aktuelle Sachstand ist wie folgt: Die Bundesregierung hat im Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Die Stellungnahme des Bundesrats ist am 20. September 2019 erfolgt und führte zu einer deutlichen Verschärfung des Gesetzentwurfs. Da seit Juli ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft (die Umsetzung in deutsches Recht hätte bis September 2018 erfolgen sollen) und der Bundesregierung nur zwei weitere Monate seitens der EU-Kommission zur Einführung in deutsches Recht zugestanden werden, ist davon auszugehen, dass der Bundestag den Gesetzesbeschluss ohne weitere Verzögerungen herbeiführen wird.

Es besteht die reale Gefahr, dass der Innenausschuss des Bundestags, dem alle Bundestagsparteien angehören und der für die Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrats zuständig sein wird, ebenfalls aufgrund der drängenden Kürze der Zeit „umfallen” wird – mit allen negativen Konsequenzen, die dann für den deutschen Schießsport entstehen.

Wir bitten deshalb alle Schützenvereine um aktive Mithilfe:

Bitte schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten zur Verschärfung des Waffengesetzes an und helfen Sie mit, dass das Schützenwesen in Deutschland, dessen Wurzeln bis ins Mittelalter zurückreichen, das von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt und daher besonders schützenswert ist, in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Alternativ kann auch ein Brief, den der Verein an den Bundestagsabgeordneten richtet und auf dem die Mitglieder unterschreiben, in Erwägung gezogen werden.

Einen Musterbrief sowie die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes zum 3. WaffGÄndG und weiterer Vorschriften unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesrats in der Sitzung vom 20.09.2019 (Bundesrats Drucksache 363/19(B)) gegenüber dem Bundesinnenministerium finden Sie als Download beiliegend.